Terminvereinbarungen

Wir möchten unnötige Wartezeiten vermeiden. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin bei uns in der Sprechstunde. Langfristige Terminanfragen können Sie auch gern per Mail an uns stellen. Außerdem möchten wir aus gegeben Anlass nochmals darauf hinweisen, dass Patienten mit Symptomen, die eine Covidinfektion nicht ausschließen können, nicht unangemeldet die Praxis betreten dürfen. Dies gilt auch für Patienten mit einem positiven Covidtest. Dies schützt andere Patienten und uns als Praxisteam. Vielen Dank.

E-Rezept

Wir benötigen als Voraussetzung am Anfang des Quartals Ihre Krankenversichertenkarte. Die Folgerezepte erstellen wir nun digital, sodass Sie die Medikamente mit Ihrer Versichertenkarte oder mittels APP in jeder Apotheke abholen können. Ausgenommen sind Privatrezepte, Betäubungsmittel und Hilfsmittelverordnungen. Privatpatienten und Mitglieder anderer Kostenträger (Polizeidienst, Bundeswehr) sind noch nicht angeschlossen.

Sie können weiterhin bequem Ihren Rezeptwunsch per Rezeptanrufbeantworter (02429-1210 und die „1“ drücken) oder hier auf der Homepage online bestellen. Die Bearbeitungszeit beträgt einen Werktag.

Bei Rückfragen, bitte bei uns melden, vielen Dank.

Impfungen – nicht vergessen

INFLUENZA –  „Grippe“:

Empfohlen für alle Personen ab 60 Jahren, für alle Schwangere ab dem 2. Trimenon, für Personen mit erhöhter Gefährdung infolge eines Grundleidens (sog. chronische Krankheiten), für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen, für Personen mit erhöhtem beruflichen Risiko und Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können.

 

RSV- „Respiratorisches-Synzytial-Virus“:

Diese Erwachsenen sollten sich gegen RS Virus einmalig impfen lassen: Personen ab 75 Jahren und  Personen zwischen 60 und 74 Jahren, die an einer schweren Form einer Grunderkrankung leiden und/oder in einer Pflegereinrichtung leben.

Personen, die eine leichte oder unkomplizierte beziehungsweise gut kontrollierte Form der chronischen Erkrankungen haben, denen wird nach jetzigem Stand der Wissenschaft keine Impfung empfohlen.

 

KEUCHHUSTEN:

Schwerwiegende Verläufe können vermieden werden, lassen Sie Ihren Impfstatus überprüfen. Schützen Sie sich und andere!

 

PNEUMOKOKKEN:

Für alle Personen ab dem Alter von 60 Jahren, Personen ab 18 Jahren mit bestimmten Grunderkrankungen sowie Personen mit bestimmten beruflichen Tätigkeiten wie Schweißen oder Trennen von Metallen.

 

HERPES ZOSTER – „Gürtelrose“:

Empfohlen für alle ab dem 60. Lebensjahr sowie für Personen ab 50 Jahren mit chronischen Erkrankungen.

 

HPV – „Gebärmutterhalskrebsimfpung“:

Weiterhin wird bei Mädchen und Jungen die Impfung gegen HPV empfohlen. Leider werden gerade die Jungs oft vergessen.

 

COVID – „Coronaimpfung“:

Es wird allen Personen ab 18 Jahren eine Basisimmunität bestehend aus drei Antigenkontakten (Impfung oder Infektion, aber mit mind. zwei Impfstoffdosen) empfohlen. Zudem empfiehlt die STIKO Personen mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe (Personen im Alter ≥ 60 Jahre, Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit relevanten Grundkrankheiten, BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege), einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko (medizinisches oder pflegerisches Personal) sowie Familienangehörigen und engen Kontaktpersonen von Personen unter immunsuppresiver Therapie, die durch eine COVID-19-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können, weitere Auffrischimpfungen – i.d.R. im Abstand von ≥ 12 Monaten zum letzten Antigenkontakt, vorzugsweise im Herbst.

Aufklärungsbogen Covidimpfung:

Einwilligung-de

Wir können Ihnen auch einen digitalen Impfausweis erstellen.

Bei Interesse sprechen Sie uns an. Wir überprüfen gern Ihren Impfstatus.

Weitere Informationen können Sie beim Robert Koch Institut nachlesen:

RKI – Informationsmaterial zum Impfen – Kurz & Knapp: Faktenblätter zum Impfen

Polygraphiegerät

Schnarchen? Atempausen? Müde? Wir untersuchen Ihren Schlaf! Sprechen Sie uns an.

Kardiorespiratorische Polygraphie ist eine Untersuchung der Schlafmedizin, die wir ab sofort bei uns anbieten können. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.